Liebe Bürgerinnen und Bürger,
unser Betrieb ist für den Publikumsverkehr nur eingeschränkt unter folgenden Auflagen geöffnet.
Bitte beachten Sie, dass für den Besuch
- | ein Termin mit dem zuständigen Sachbearbeiter erforderlich ist. |
- | zwingend ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen ist und |
- | grundsätzlich ein Termin nur einzeln wahrzunehmen ist. |
- | Name, Anschrift, Telefonnummer sowie Uhrzeit und Dauer Ihres |
Bitte beachten Sie darüber hinaus:
- | Die Leichenzellen unserer Friedhöfe bleiben weiterhin für die Abschiednahme geschlossen. |
- | Bei Trauerfeiern wird die maximale Anzahl von Trauergästen - sowohl in der Trauerhalle als auch im Außenbereich - wird auf 20 Personen begrenzt.Ein Abstand von 1,5 Metern ist jederzeit einzuhalten. Es besteht Maskenpflicht während des gesamten Aufenthalts in der Trauerhalle – auch am Sitzplatz.Weitere Informationen unter Stadtgrün/Friedhof. |
- | Die haushaltsnahe Sperrgutabholung ist nach telefonischer Anmeldung möglich. Das Entgelt ist bar beim Fahrer zu entrichten. Bitte tragen Sie einen Mund-Nasen-Schutz und beachten Sie die Abstandsregeln. |