Dichtheitsprüfung wird Zustands- und Funktionsprüfung
Im Rahmen der Gesetzesänderung wurde der bisher geläufige Begriff "Dichtheitsprüfung" durch "Zustands- und Funktionsprüfung" ersetzt.
Der NRW-Landtag hat am 05.03.2013 die Änderung des Landesswassergesetzes beschlossen und am 17.10.2013 eine neue Selbstüberwachungsverordnung Abwasser (SüwVO) verabschiedet. Die Überwachung öffentlicher und privater Kanalisationen wird darin gemeinsam geregelt.
Jeder Grundstückseigentümer hat nach dem bundesdeutschen Wasserhaushaltsgesetz seine Abwasseranlagen selber zu überwachen. Sofern Schäden festgestellt werden, sind diese zu beseitigen.
In Abhängigkeit davon, ob ein Grundstück sich in einem Wasserschutzgebiet befindet oder nicht, gelten unterschiedliche Regelungen. Im Schwelmer Stadtgebiet gibt es keine Wasserschutzgebiete.